Allgemeine 

Geschäftsbedingungen

tec connect GmbH
Kleine Düwelstraße 21
30171 Hannover

- nachfolgend „tec connect“ genannt – 

1. Gegenstand der Leistungen 

1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt tec connect für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Odoo Einführung, Odoo Beratung, Beratung bei Systemintegration, Beratung und Unterstützung bei Softwareanwendung oder Softwareanpassung und -entwicklung. 
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch tec connect. 
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von tec connect Vertragsbestandteil.

2. Angebote 

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. 
2.2 Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Beschreibungen von Produkten, schriftlichen Unterlagen sowie Modelländerungen in Folge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechtsansprüche gegen tec connect hergeleitet werden können. 
2.3 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder – fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind.  

3. Leistungen von tec connect 

Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt tec connect seine Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Tec connect übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Leistungen des Kunden 

4.1 Zur Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen ist tec connect regelmäßig auf Unterstützung des Kunden bzw. Zugriff auf dessen System und Daten angewiesen. Der Kunde wird daher tec connect in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen. Insbesondere wird der Kunde tec connect die für den Systemzugang erforderlichen Informationen und Zugangsdaten zeitnah der Auftragserteilung zur Verfügung stellen. Die Unterstützung durch den Kunden ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienstleistungen von tec connect. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwaige getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen. 
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass täglich – bei Bedarf in kürzeren Abschnitten – Backups des gesamten IT-Systems, zu dem tec connect Zugang gewährt wird, durchgeführt werden. Der Kunde wird tec connect schnellstmöglich über etwaige Änderungen am ITSystem oder den verarbeiteten Daten informieren, die Einfluss auf die von tec connect zu erbringenden Dienstleistungen haben können. Dies gilt insbesondere, wenn derartige Änderungen sich auf den Umfang und die Kosten der Dienstleistungen von ecoserivce auswirken können. 
4.3 Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne zusätzliche Berechnung. 
4.4 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung umfasst die Unterstützung des von tec connect durch den Kunden insbesondere Folgendes: - Zugang zu dem IT-System des Kunden mit Administratorrechten; - Unterstützung durch einen Mitarbeiter aus dem IT-Bereich des Kunden mit vollen Zugangsrechten zum System.

5. Nutzungsrechte 

Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von tec connect stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei tec connect. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von tec connect erforderlich sind. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von tec connect.

6. Kündigung

Kündigt der Kunde den Vertrag oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält tec connect bei Verträgen, die zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. Tec connect muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. 

7. Preise und Zahlungsbedingungen 

7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung. 
7.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
7.3 Der Kunde zahlt spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. 
7.4 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen. 
7.5 Erstreckt sich die Leistungserbringung über mehr als einen Monat, kann tec connect während der Auftragsabwicklung für die innerhalb eines Kalendermonats erbrachten Leistungen zum Monatsende eine Abschlagszahlung verlangen. 
7.6 Werden tec connect nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist tec connect berechtigt, ihre Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen. 
7.7 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.

8. Qualität der Leistungen/Haftung 

8.1 Soweit tec connect im Rahmen der Dienstleistungen den Kunden Softwareprodukte liefert, gelten die Gewährleistungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von tec connect für Softwareverkauf.
8.2 Soweit tec connect im Rahmen der vertragsgemäßen Dienstleistungen eigene Programmierleistungen erbringt, steht tec connect dafür ein, dass die von ihm erstellten Programme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei von ihm zu vertretenden Mängeln der von ihm erstellten Programme ist tec connect ausschließlich verpflichtet, diese nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ist damit nicht verbunden. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde tec connect schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist setzen und nach einem erneuten Fehlschlag anteilige Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag rückgängig machen; der Anspruch auf Beseitigung des konkreten Mangels ist dann ausgeschlossen. Diese Rechte beschränken sich ausschließlich auf die anteilige Vergütung für die Programmerstellung, sofern durch die Mängel nicht die gesamte von tec connect erbrachte Dienstleistung wertlos wird.
8.3 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet tec connect unbeschränkt. Weitergehend haftet tec connect nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Außer im Falle der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung von tec connect auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. 
8.4 Zur Vorbeugung gegen Schäden beachtet der Kunde auch im eigenen Interesse die im IT-Bereich üblichen oder empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen und stellt z. B. sicher, dass Daten und Programme regelmäßig gesichert werden und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können (Fall-Back-Konzepte). 
8.5 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt. 
8.6 Die Verjährungsfrist für die Rechte gemäß vorstehendem Absatz 1 und Absatz 2 und Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr. 
8.7 Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von tec connect.

9. Vertraulichkeit 

Die Vertragspartner verpflichten sich einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.  

10. Allgemeines 

10.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von tec connect auf Dritte übertragen werden; hiervon ausgenommen ist die Übertragung auf mit dem Kunden im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen. 
10.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten außer im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover. 
10.4 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.